ARBEITSRECHT
BAU- UND ARCHITEKTENRECHT, ÖFFENTLICHES BAURECHT
ERBRECHT UND ERBSCHAFTSSTEUERRECHT
FAMILIENRECHT
HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
STEUERRECHT- UND STEUERSTRAFRECHT
TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT
VERKEHRSRECHT UND ALLG. RECHT DER KRAFTFAHRZEUGE
VERSICHERUNGSRECHT
VERTRAGSRECHT, GESTALTUNG VON VERTRÄGEN
SONSTIGE RECHTSGEBIETE
Als Arbeitsrecht bezeichnet man die Gesamtheit aller Normen, die das Arbeitsverhältnis zwischen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer, den Arbeitsschutz, Folgen bei Arbeitsunfall, die Arbeitsgerichtsbar-
keit, die Sozialversicherung, die Arbeitslosenfürsorge, die Mitbestimmungsrechte von Gewerkschaf-
ten und Betriebsräten und angrenzende Themen regeln.

Arbeitsvertrag, Abmahnung, Arbeitnehmerschutz, Arbeitszeiten, Kündigung, Lohnabrechnung,
Mobbing, Tarifvertrag, Urlaubsregelung oder Vertragsänderung… Die einzelnen Aspekte und die
sich hieraus ergebenden Probleme sind ebenso vielfältig wie individuell.

Viele Fragen zum Arbeitsrecht lassen sich deshalb nur noch von einem besonders geschulten
Rechtsanwalt beantworten. Unseren Mandanten steht auf diesem Gebiet insbesondere Rechtsan-
walt Max Gerfried van Lengerich zur Verfügung.