ARBEITSRECHT
BAU- UND ARCHITEKTENRECHT, ÖFFENTLICHES BAURECHT
ERBRECHT UND ERBSCHAFTSSTEUERRECHT
FAMILIENRECHT
HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
STEUERRECHT- UND STEUERSTRAFRECHT
TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT
VERKEHRSRECHT UND ALLG. RECHT DER KRAFTFAHRZEUGE
VERSICHERUNGSRECHT
VERTRAGSRECHT, GESTALTUNG VON VERTRÄGEN
SONSTIGE RECHTSGEBIETE
Das Erbrecht befasst sich mit der Vermögensnachfolge im weitesten Sinne. Hier finden sich Bezü-
ge zum Steuerrecht, zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht, zum internationalen
Privatrecht sowie zu vielen anderen Rechtsgebieten. Die Verschiedenheit der persönlichen Bedürf-
nisse verlangt regelmäßig eine individuell gestaltete und sorgfältig geplante Vermögensnachfolge-
regelung. Hierbei sind zahlreiche Besonderheiten und mögliche Fallstricke zu berücksichtigen.

Zur Beratung im  Erbrecht gehören vorausblickende Tätigkeiten wie u.a. die persönliche, rechtliche
und auch steuerliche Nachfolgeplanung, die Testaments- und Erbvertragsgestaltung oder auch
Übertragungen unter Lebenden. Ebenso gehören hierzu nachlaufende Tätigkeiten wie Testaments-
vollstreckung und Nachlassverwaltung, Auseinandersetzung vom Miterbengemeinschaften, das
Pflichtteilsrecht usw. Wichtig ist auch die Regelung der vorweggenommenen Erbfolge und der
Unternehmensnachfolge. Den steuerrechtlichen Aspekten kommt hier oft existenzielle Bedeutung
zu.

Um den Anforderungen auch komplexer erbrechtlicher Fragestellungen Rechnung zu tragen,
erfolgt die erbrechtliche und erbschaftsteuerliche Beratung und Prozessführung in unserem Hause
durch Dr. Johann Rotger van Lengerich. Mit ihm als Rechtsanwalt und Steuerberater in einer Person
bieten wir für unsere Mandanten eine optimale Beratung an.