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Im Familienrecht werden die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und
Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen geregelt. Darüber hinaus regelt es aber auch
die gesetzlichen Vertretungsfunktionen Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung.
Geregelt sind insbesondere die allgemeinen Rechtswirkungen der Ehe (bzw. Lebenspartnerschaft),
das eheliche bzw. lebenspartnerschaftliche Güterrecht und die Scheidung (bzw. Aufhebung der
Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen, wie Unterhalt und Versorgungsausgleich, die
Abstammung, die Unterhaltspflicht von Verwandten, die Rechte und Pflichten zwischen Eltern und
Kindern und über die Adoption, zusammengefasst unter dem Begriff Kindschaftsrecht.
Die fachkompetente Beratung und Prozessführung im Bereich des Familienrechts erfolgt bei uns
insbesondere durch Rechtsanwalt Michael H. Schneider.
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