ARBEITSRECHT
BAU- UND ARCHITEKTENRECHT, ÖFFENTLICHES BAURECHT
ERBRECHT UND ERBSCHAFTSSTEUERRECHT
FAMILIENRECHT
HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
STEUERRECHT- UND STEUERSTRAFRECHT
TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT
VERKEHRSRECHT UND ALLG. RECHT DER KRAFTFAHRZEUGE
VERSICHERUNGSRECHT
VERTRAGSRECHT, GESTALTUNG VON VERTRÄGEN
SONSTIGE RECHTSGEBIETE
Das Mietrecht sowie das zugehörige Pachtrecht  befassen sich mit der entgeltlichen Überlassung
einer Sache (z.B. eines Geschäftslokals oder einer Wohnung, einer Ackerfläche oder eines Pkw)
an einen anderen. Gegenstand des Mietrechts sind deshalb alle mit dem Mietvertrag verbundenen
Rechtsfragen, z.B. zu Vertragsschluss, Mängeln, Beendigung des Mietverhältnisses (ordentliche /
außerordentliche Kündigung) oder Nebenkostenabrechnung.

Das Wohnungseigentumsrecht befasst sich mit den Rechtsfragen rund um das Eigentum an einer
einzelnen Eigentumswohnung. Hier besteht die Besonderheit, dass sich mehrere Eigentümer an
einem Grundstück dessen Eigentum (als Sondereigentum) teilen, wobei jede Wohnung eigentums-
rechtlich einem anderen Eigentümer zugeordnet ist (oder zumindest sein kann). Dies kann auch
bei Doppelhaushälften der Fall sein.

Das Miet- und WEG-Recht ist einer der Schwerpunkte von Rechtsanwalt Max G. van Lengerich.
Er ist zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und berät seit Jahren insbesondere Hausverwaltungen, Eigentümer und solche, die es werden wollen.