ARBEITSRECHT
BAU- UND ARCHITEKTENRECHT, ÖFFENTLICHES BAURECHT
ERBRECHT UND ERBSCHAFTSSTEUERRECHT
FAMILIENRECHT
HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
STEUERRECHT- UND STEUERSTRAFRECHT
TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT
VERKEHRSRECHT UND ALLG. RECHT DER KRAFTFAHRZEUGE
VERSICHERUNGSRECHT
VERTRAGSRECHT, GESTALTUNG VON VERTRÄGEN
SONSTIGE RECHTSGEBIETE
Das Steuerrecht  ist das Spezialgebiet des öffentlichen Rechts, das die Festsetzung und Erhebung
von Steuern regelt. Das Verfahren der Steuerfestsetzung und -erhebung wird weitgehend durch die
Abgabenordnung bestimmt, während das materielle Steuerrecht, also die konkreten Bestimmungen
zur Höhe der Steuerschuld (z.B. Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer), in
zahlreichen Einzelgesetzen verankert ist.

Im Steuerstrafrecht wird unterschieden zwischen Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrig-
keiten. Steuerstraftaten wie Steuerhinterziehung, Bannbruch, Schmuggel, Steuerhehlerei und
Wertzeichenfälschung werden im Regelfall mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe geahndet, Steuer-
ordnungswidrigkeiten
wie die leichtfertige Steuerverkürzung, Steuergefährdung und der unzu-
lässige Erwerb von Steuererstattungs- oder Steuervergütungsansprüchen mit Geldbuße.

Wir sind kein Steuerberatungsbüro, so dass wir Buchführung, Anfertigung von Steuererklärungen
und Jahresabschlüssen etc. nicht anbieten. Unser Angebot trifft die Angelegenheiten, die aufgrund
ihrer steuerlichen und zugleich rechtlichen Komplexheit besonderer Beratung bedürfen. Deswegen
beraten wir auch Berater - Mandatsschutz ist zugesichert.

Auf diesen Gebieten steht Ihnen bei uns Rechtsanwalt und Steuerberater Dr. Johann Rotger
van Lengerich
als Berater und gegebenenfalls auch Strafverteidiger zur Verfügung.