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Im Bereich Transport- und Speditionsrecht befassen wir uns vornehmlich mit dem Recht der
kleinen und mittelständischen Transportunternehmen. Gerade in dieser Branche ist Zeit in doppel-
ter Hinsicht ein entscheidender Faktor, nämlich nicht nur in Bezug auf die Lieferungen, sondern
auch und insbesondere in Bezug auf die immer häufiger werdenden Streitigkeiten über offene For-
derungen. Deren Höhe ist nicht selten sogar unmittelbar existenzbedrohend.
Hier braucht es einen versierten Rechtsbeistand, der sich an den speziellen Bedürfnissen seiner
Mandanten orientiert und für die schnelle und zielgerichtete Durchsetzung vorhandener Ansprüche
Sorge trägt. Dabei sind Kenntnisse über branchenbezogene Regelungen wie den Transportvertrag
nach HGB und die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) unabdingbar.
Unseren Mandanten steht hier, auch übergreifend zum Verkehrsrecht, Rechtsanwalt Michael H.
Schneider zur Verfügung.
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