Das Verkehrsrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das sich aus verschiedensten Vor-
schriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.
Das Verkehrszivilrecht umfasst das Verkehrshaftungsrecht, das Verkehrsvertragsrecht (Kfz-Kauf,
Leasing usw.) und das Versicherungsrecht mit besonderem Bezug auf Kraftfahrtversicherung,
Kaskoversicherung und Personenversicherungen sowie den Schwerpunkt der Verkehrsunfall-
abwicklung.
Außerhalb des Zivilrechts sind das Verkehrsstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht, das Recht der
Fahrerlaubnis und das Straßen- und Wegerecht von besonderer Bedeutung.
Rechtsanwalt Michael H. Schneider betreut innerhalb unserer Sozietät als Fachanwalt für Verkehrs- recht die Mandate dieses Rechtsgebiets.
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