ARBEITSRECHT
BAU- UND ARCHITEKTENRECHT, ÖFFENTLICHES BAURECHT
ERBRECHT UND ERBSCHAFTSSTEUERRECHT
FAMILIENRECHT
HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
STEUERRECHT- UND STEUERSTRAFRECHT
TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT
VERKEHRSRECHT UND ALLG. RECHT DER KRAFTFAHRZEUGE
VERSICHERUNGSRECHT
VERTRAGSRECHT, GESTALTUNG VON VERTRÄGEN
SONSTIGE RECHTSGEBIETE
Das Verkehrsrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet, das sich aus verschiedensten Vor-
schriften des öffentlichen Rechts und des Privatrechts zusammensetzt.

Das Verkehrszivilrecht umfasst das Verkehrshaftungsrecht, das Verkehrsvertragsrecht (Kfz-Kauf,
Leasing usw.) und das Versicherungsrecht mit besonderem Bezug auf Kraftfahrtversicherung,
Kaskoversicherung und Personenversicherungen sowie den Schwerpunkt der Verkehrsunfall-
abwicklung.

Außerhalb des Zivilrechts sind das Verkehrsstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht, das Recht der
Fahrerlaubnis und das Straßen- und Wegerecht von besonderer Bedeutung.

Rechtsanwalt Michael H. Schneider betreut innerhalb unserer Sozietät als Fachanwalt für Verkehrs-
recht die Mandate dieses Rechtsgebiets.