ARBEITSRECHT
BAU- UND ARCHITEKTENRECHT, ÖFFENTLICHES BAURECHT
ERBRECHT UND ERBSCHAFTSSTEUERRECHT
FAMILIENRECHT
HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT
MIET- UND WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
STEUERRECHT- UND STEUERSTRAFRECHT
TRANSPORT- UND SPEDITIONSRECHT
VERKEHRSRECHT UND ALLG. RECHT DER KRAFTFAHRZEUGE
VERSICHERUNGSRECHT
VERTRAGSRECHT, GESTALTUNG VON VERTRÄGEN
SONSTIGE RECHTSGEBIETE
Das Vertragsgestaltungsrecht  ist zukunftsgerichtet und befasst sich mit der verbindlichen Gestal-
tung von Lebenssachverhalten mit den Mitteln und in den Grenzen des Rechts.

Es handelt sich um hauptsächlich beratende Tätigkeit, die eine zukunftsbezogene Sicht des Sach-
verhalts unter Einbeziehung des geltenden Rechts erfordert. Elementare Bausteine sind Informati-
onsgewinnung, Beratung, Belehrung über Rechtsfolgen und Gefahren, Verhandlungsführung oder
Verhandlungsvermittlung, Formulierung von Entwurf und Vertrag und Hilfestellung bei Vertragsvoll-
zug und –abwicklung.

Die Vertragsgestaltung erfolgt in unserem Büro durch Rechtsanwalt Dr. Johann Rotger van Lengerich.
Da er selbst Steuerberater ist, können wir, auch in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater,
eine optimale Ausgestaltung im Hinblick auf steuerliche Aspekte gewährleisten, im Bedarfsfall
fächerübergreifend mit anderen Anwälten unseres Hauses.